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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Road 197 OG

1. Geltung
Alle Angebote und Verträge, die in unserem Onlineshop bzw. der Werbeagentur von Road 197 angeboten werden, basieren ausschließlich auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Bestellzeitpunkt geltenden Fassung (AGB). Wir akzeptieren keine entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen, es sei denn, wir haben ausdrücklich zugestimmt, dass sie gelten. Die Erfüllung eines Vertrags gilt nicht als Zustimmung zu Vertragsbedingungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Bestimmung zur Werbeagentur zudem bei der Bezeichnung „Werbeagentur“ zu finden.

2.Vertragspartner
Sie schließen bei Ihrem Einkauf/ Auftrag einen Vertrag mit Road 197 OG ab.
E-Mail: office@road197.com
Telefon: 00436641294411
nachfolgend mit „Wir“ bzw. „Agentur“ bezeichnet – ab.

3. Vertragsabschluss, Bestellung

3.1. Die Präsentation der Produkte im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot für den Kaufvertrag dar. Sie werden nur aufgefordert, ein Angebot durch eine Bestellung abzugeben.

3.2. Wenn Sie auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ klicken, geben Sie uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages für die im Warenkorb enthaltenen Artikel ab. Dieses Angebot ist uns nicht verpflichtet. Im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts haben Sie eine Bindung von zwei Werktagen an Ihr Angebot.

3.3. Wenn Sie die Bestellung abschließen, akzeptieren Sie die vorvertraglichen Informationen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als maßgeblich für das Vertragsverhältnis mit uns.

3.4. Wir senden Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail, um sicherzustellen, dass Ihre Bestellung eingegangen ist.Die Bestätigung der Bestellung bedeutet nicht, dass wir das Angebot gemäß den AGB-Onlineshop annehmen, sondern nur, dass die Bestellung bei uns angekommen ist. Bitte überprüfen Sie die Bestellinformationen in der Bestätigung. Bitte informieren Sie uns umgehend, falls Sie einen Fehler entdecken oder Ihre Meinung über die Bestellung ändern.

3.5 Wir bestätigen Ihnen den Kauf in einer weiteren E-Mail oder senden Ihnen die gekaufte Ware zu, um die Annahme des Angebotes zu bestätigen.

4. Kosten und Versandkosten

4.1 Die Preise, die in unserem Online-Shop angegeben sind, sind in Euro und umfassen alle Steuern, jedoch nicht die Versandkosten oder andere Ausgaben. Die Beträge, die im Bestellzeitpunkt angegeben wurden, sind gültig. Vor dem Abschluss der Bestellung werden wir Sie in der Bestellzusammenfassung nochmals über die Preise, Steuern und Versandkosten informieren. Der Versand wird vom Kunden finanziert, siehe 4.2.

4.2 Die Versandkosten betragen
Einkauf bis € 70,00 € 6,90
Einkauf ab € 70,00 € 0,00

5. Zahlungsmodalitäten und Verzugszinsen
Die Kategorie „Zahlungsmethoden“ listet alle Zahlungsmöglichkeiten auf, die in unserem Onlineshop und gegenüber der Werbeagentur akzeptiert werden. Dort sind alle Informationen über die Zahlungsbedingungen und möglichen Kosten zu finden.

5.1 Der Rechnungsbetrag muss sofort bezahlt werden, sofern wir mit Ihnen nichts anderes vereinbaren. Im Falle von Verzögerungen haben wir das Recht, gesetzliche Verzugszinsen zu fordern. Im Falle eines Zahlungsverzugs ab dem Tag der Lieferung können wir auch Zinseszinsen verlangen.

6. Kosten für Mahn- und Inkassoforderungen

Sollten Sie mit der Zahlung zwei Wochen oder länger in Verzug sein, setzen wir Ihnen eine angemessene Nachfrist. Innerhalb dieser Nachfrist werden die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der in Österreich geltenden Umsatzsteuer von derzeit 20%. Es ist Ihre Verpflichtung, falls wir nicht zahlen können, die Mahn- und Inkassogebühren, die für die notwendige Rechtsverfolgung entstehen, zu erstatten. Wenn es um Unternehmergeschäfte geht, wird als Entschädigung für die Betreibungskosten ein fester Betrag in Höhe von EUR 40,00 berücksichtigt. Weitere Rechte und Ansprüche können geltend gemacht werden.

7. Annahmeverzug

Falls Sie die Ware nicht wie geplant angenommen haben (Annahmeverzug), haben wir das Recht, entweder auf die Erfüllung des Vertrags zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu nutzen.

8. Lieferkonditionen

8.1. Zurzeit beliefern wir nur Kunden in Österreich.

8.2 Die angegebenen Lieferfristen sind Zirkaangaben.

8.3 Wir sind erst verpflichtet, die Leistung auszuführen, wenn Sie als Kunde alle Verpflichtungen erfüllt haben, die zur Ausführung der Bestellung erforderlich sind.

8.4. Sofern nichts anderes in der Bestätigung des Kaufs angegeben ist, werden wir die Ware innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Zahlung versenden. Die Lieferzeit bei B2B Bestellungen belaufen sich auf 4-6 Wochen. Die Lieferzeit von B2C Bestellungen belaufen sich auf 7-14 Tagen.

8.5 Wir haben das Recht, die vereinbarten Liefer- und Terminfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Es ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.

8.6 Wir haben das Recht, die Bestellung, ohne Ihre Zustimmung in Teillieferungen auszuführen. Wir müssen in diesem Fall alle zusätzlichen Versandkosten tragen, die dadurch entstehen.

8.7. Falls wir aufgrund von Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien oder anderen nicht von uns zu vertretenen Umständen nicht in der Lage sind, die Lieferfristen einzuhalten, werden wir Sie schnellstmöglich darüber informieren. Um die Dauer dieser Ereignisse verlängert sich die Lieferfrist.

9. Gewährleistung und Verantwortung

9.1 Die Gewährleistung wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften festgelegt.

9.2. Nur wenn wir oder unsere Mitarbeiter Ihnen absichtlich oder grob fahrlässig Schäden zugefügt haben, sind wir verantwortlich. Es ist nicht relevant für die Verantwortung für Schäden an der Person oder Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz.

9.3. Im Falle eines B2B Geschäfts: Der Kunde muss eventuelle Mängel an den gelieferten Dienstleistungen der Agentur unverzüglich nach Erhalt reklamieren. Spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Lieferdatum. Die Lieferung gilt als mängelfrei und den Anforderungen entsprechend, wenn Mängel nicht innerhalb dieser Frist schriftlich und detailliert gerügt werden. Nicht als Fehler gelten naturbedingte Unebenheiten des Druckbildes gegenüber dem Druck auf ebenen Flächen, leichte Abweichungen in der Ausrichtung des Druckbildes (insbesondere bei Polohemden durch ungleichmäßige Kragen, bei denen ein optischer Abgleich vorgenommen wird), Verzerrungen, Verkürzungen oder Verdickungen von Details sowie leichte Farbabweichungen, z. B. durch Wechsel der Garnspule während des Druckvorgangs. Mängel einzelner Leistungen berechtigen nicht, die gesamte Lieferung beanstandet zu lassen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht entdeckt werden können, sind schriftlich zu rügen. Vor der Rücksendung mangelhafter und unbenutzter Ware ist mit uns Rücksprache zu halten und die Ware ist ausreichend zu frankieren. Unfreie Sendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Ersatzlieferung, Umtausch, Minderung oder Reparatur.

9.4. Road 197 OG unterzieht die vom Kunden gewünschten und vereinbarten Leistungen keiner rechtlichen Prüfung und leistet daher keine Gewähr. Die rechtliche Prüfung hinsichtlich Marken-, Urheber-, Geschmacksmuster-, Patent- und sonstiger für die jeweilige Leistung relevanter Rechte obliegt dem Kunden.

9.5. Aktualisierungspflicht. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen.

10. Eigentumsklausel

Wir liefern alle Waren unter Eigentumsvorbehalt und halten sie bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Besitz. Nur wenn der Eigentumsvorbehalt ausdrücklich geltend gemacht wird, kann der Vertrag gekündigt werden. Wenn wir Waren zurücknehmen, können wir die Kosten für den Transport und die Manipulation verrechnen. Sie sind verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, insbesondere durch Pfändungen.

11. Rücktrittsrecht

11.1 Das Recht auf Rücktritt oder Widerruf besteht darin. Wenn Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, haben Sie das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag zu widerrufen. Die Frist für den Widerruf beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Transporteur ist, die Waren in Empfang genommen haben oder erhalten haben. Im Falle einer einheitlichen Bestellung, bei der die Waren getrennt geliefert werden, endet die Widerrufsfrist am Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Transporteur ist, die letzte Ware in Empfang genommen haben bzw. hat.
Falls wir Ihre Informationspflicht bezüglich des Widerrufsrechts nicht erfüllt haben, wird die Widerrufsfrist um zwölf Monate verlängert. Falls wir innerhalb von zwölf Monaten nach Inbesitznahme der Ware oder bei getrennter Lieferung der letzten Waren die Information erhalten, endet die Widerrufsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie diese Information erhalten haben.

11.2. Um Ihr Recht auf Widerruf dieses Vertrags auszuüben, müssen Sie uns durch eine eindeutige Erklärung (z.B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss zu informieren. Es ist möglich, das beigefügte Muster-Widerrufsformular zu nutzen, aber es ist nicht erforderlich. Es genügt, vor Ablauf der Widerrufsfrist die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts zu senden.

Folgen des Widerrufs
11.3.1 Wir werden Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, zurückerstatten, wenn Sie Ihre Vertragserfüllung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag widerrufen. Mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben. Diese Rückerstattung erfolgt unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie von Ihrem Widerruf Kenntnis Es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, verwenden wir für diese Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel wie für die erste Transaktion. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

11.3.2 Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie sie zurückgeschickt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.Die Rücksendung oder Übergabe der Waren erfolgt unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages informieren. Wenn Sie die Waren innerhalb von vierzehn Tagen absenden, haben Sie die Frist eingehalten. Sie tragen die direkten Kosten für die Rücksendung der Waren.

11.3.4.1 Nur wenn der Umgang mit den Waren nicht notwendig ist, um die Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise zu überprüfen, müssen Sie für den Wertverlust aufkommen. AGB für den Online-Shop 5/ 6 Gemäß §18 FAGG besteht kein Widerrufsrecht für versiegelt gelieferte Waren, die aus Gesundheitsschutz- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

11.4. Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular

11.4.1 Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus
und senden Sie es zurück an:
E-Mail: office@road197.com

Hiermit widerrufe(n) ich / wir den von mir / uns abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf von Waren des Unternehmers.
Bestellt am […] Name des / der Verbraucher(s) […] Anschrift des / der Verbraucher(s) […] Datum […] Unterschrift des /der Verbraucher(s) […]

12. Datenschutz

Es liegt in unserer Verantwortung, die Vorschriften des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und eventuelle zusätzliche gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung einzuhalten. Zum Zweck der Erfüllung des Vertrags verarbeiten wir die erforderlichen personenbezogenen Daten. Auf unserer Website können Sie die ausführlichen Angaben zum Datenschutz (Datenschutzmitteilung) gemäß Artikel 13 ff der Datenschutzgesetze finden unter: Datenschutzerklärung

13. Änderung der Adresse

Solange das vertragsbezogene Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist, sind Sie verpflichtet, uns Informationen über Änderungen Ihrer Wohn- oder Geschäftsadresse zu geben. Falls die Benachrichtigung versäumt wird, werden Erklärungen auch dann als zugegangen angesehen, wenn sie an die zuletzt angegebene Adresse gesendet werden.

13. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort ist der unseres Unternehmens.
13.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.

Das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Linz gilt als ausschließlicher Gerichtsstand. Die aktuelle gesetzliche Regelung gilt für Klagen gegen Verbraucher. Die Anwendung des österreichischen Rechts auf diesen Vertrag ist ausgeschlossen von den Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (wie EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur für Verbraucher, wenn dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

14. Veröffentlichung des Ergebnisses bzw. Projekt oder Auftrag: 

Der Kunde willigt ein, dass Road 197 OG, die Ergebnisse, das Projekt bzw. den erfüllten Auftrag auf der Website unter Portfolio bzw. „Projekte“ der Allgemeinheit vorstellt.

 

Werbeagentur

14. Social Media Kanäle
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

15. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

15.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potenzielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

15.2    Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

15.3    Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

15.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

15.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

15.6    Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

15.7  Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

15.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

16. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

16.1    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

16.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

16.3 Der gesamte Auftrag wird in Arbeitspakete aufgegliedert, welche der Kunde jeweils zu genehmigen hat. Es werden seitens der Agentur pro Arbeitspaket 3 Überarbeitungen angeboten, danach wird der Stundensatz der Agentur gegenüber dem Kunden verrechnet. Die Abnahme der jeweiligen Arbeitspakete hat schriftlich innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

16.4    Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

16.5 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit– jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

16.6 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch unterlassene, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, insbesondere für den Mehraufwand der Agentur. Kann die Agentur die Leistungen aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers nicht vereinbarungsgemäß ausführen, ist die Agentur berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber fortzusetzen, sofern der Auftraggeber bis dahin seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Wird die Agentur von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit den vom Kunden beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Kunde die Agentur schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr etwaiger Ansprüche Dritter zu unterstützen. Zudem ist der Auftraggeber für die bereitgestellten Texte verantwortlich, diese auf Rechtschreib- und Grammatikfehler zu überprüfen, sowie für die Herkunft der Texte, Bilder, Grafiken, Videos usw. welche für die Auftragsleistung an die Agentur bereitgestellt werden. Aufgrund Fehler dieser und der daraus resultierenden längeren Laufzeit des Auftrags, behält sich die Agentur das Recht vor diese Zeit in Rechnung zu stellen.

17. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

17.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

17.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

17.3    In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

18. Termine

18.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

18.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

18.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

19. Vorzeitige Auflösung

19.1    Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b)  der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c)   berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

19.2    Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

20.  Recht am Ergebnis

Der Kunde hat nur das Recht, die Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt zu nutzen, nicht jedoch das Recht, die für die Erstellung der Leistung notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. zu erhalten. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Agentur auch nicht verpflichtet, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren. Sowie willigt der Kunde ein, dass Road 197 OG die Ergebnisse in ihrem Portfolio „Projekte“ der Allgemeinheit präsentieren.

21.  Recht auf Kontrolle
Die Agentur hat das Recht, sowohl technische als auch persönliche Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Nutzungsbedingungen eingehalten werden. Die Agentur ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung Kontrollen durchzuführen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, der Agentur entweder Zugang zu den betreffenden Systemen zu gewähren oder die Einhaltung der Lizenzbedingungen gemäß den Anforderungen der Agentur nachzuweisen. Die Überwachung kann jederzeit durch technische Maßnahmen erfolgen. Die Agentur ist berechtigt, Informationen wie z.B. Gerätedaten, Benutzernamen oder Anmeldedaten an ein Überwachungssystem der Agentur zu übermitteln, um die Einhaltung der Lizenz zu überwachen. Die Agentur verpflichtet sich in jedem Fall zu strengster Geheimhaltung.

22. Referenzklausel
Die Agentur hat das Recht, auf alle von ihr erstellten Leistungen für den Auftraggeber hinzuweisen, auch wenn diese von einem anderen Urheber stammen. Im Rahmen der eigenen Werbemittel von Road 197 OG können Daten wie der Name und das Logo des Auftraggebers, die Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz oder als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber verwendet werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Entgelt dafür.

23. Honorar Werbeagentur

23.1   Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 20.000 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Der Stundensatz der Road 197 OG beträgt € 130,00.

23.2    Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar exklusive der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

23.4 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

23.5 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

23.6    Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

24. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

24.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware/ Inhalte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

24.3. Die Hälfte (50%) des Auftragshonorars ist nach Auftragsbestätigung sofort fällig. Die restlichen 50% des vereinbarten Entgelts, wird nach Rechnungserhalt innerhalb von 7 Werktagen fällig, außer es ist im jeweiligen Auftragsvertrag mit dem Kunden anders vereinbart.

24.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

24.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

24.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

24.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

24.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

25. Eigentumsrecht und Urheberrecht

25.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

25.2  Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.  Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

25.3  Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

25.4  Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

25.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

25.6  Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

26. Kennzeichnung

26.1  Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

26.2  Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

27. Gewährleistung und Verantwortung

27.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

27.2  Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

27.3  Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

27.4  Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung, danach wird eine weitere gewährleistungsrechtliche Haftung gänzlich ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

27.5. Road 197 OG unterzieht die vom Kunden gewünschten und vereinbarten Leistungen keiner rechtlichen Prüfung und leistet daher keine Gewähr. Die rechtliche Prüfung hinsichtlich Marken-, Urheber-, Geschmacksmuster-, Patent- und sonstiger für die jeweilige Leistung relevanter Rechte obliegt dem Kunden.

Aktualisierungspflicht. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen.

28. Haftung und Produkthaftung

28.1  In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

28.2  Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

28.3  Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

29. Mediationsklausel

Mediationsklausel gemäß § 14
Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag vor Klageerhebung eine Mediation bei der Berliner Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte der IHK Berlin durchzuführen, sofern mindestens eine der Parteien dies wünscht.

30. Abschließende allgemeine Bestimmungen

30.1 Falls Teile dieses Vertrages ungültig, ungültig oder nichtig werden oder während ihrer Dauer ungültig werden, hat dies keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die soweit möglich und rechtlich zulässig gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen der ersetzten Bestimmung entspricht.

30.2 Der Vertragstext wird nicht aufbewahrt. Es wird empfohlen, unsere Bestellbestätigung und die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bewahren.

30.3. Die Überschriften, die für die einzelnen Kapitel gewählt wurden, dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und sollten daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages herangezogen werden.

30.4. Nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung ist es erlaubt, bestimmte Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzutreten.

30.5. Der Gerichtsort ist Salzburg.

KEEP ROCKIN´

Wenn du z´friedn bist, sama´s a.

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